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Finanzierungs ABC

Hier wird Ihnen alles rund um Finanzierungen und Kredite erklärt.
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Definition: Beleihungswert
Damit ist der jederzeit erzielbare Wert eines Objektes gemeint: Basis der Bewertung sind die reinen Baukosten zuzüglich der Baunebenkosten (Sachwert) bzw. die Mieterträge (Ertragwert) vermindert um einen "Sicherheitsabschlag". In der Regel beträgt der Sicherheitsabschlag bei wohnwirtschaftlich genutzten Objekten 10 %. Der Beleihungswert errechnet sich bei eigengenutzten Objekten aus dem Sachwert. Bei vermieteten Immobilien (mit mehr als 3 Wohneinheiten) errechnet sich der Beleihungwert aus dem Ertragswert und stellt den Wert dar, den das Objekt auf lange Sicht haben wird. Basis der Bewertung sind die Gestehungskosten bzw. die Mieterträge.

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B
Bauspardarlehen Bearbeitungsgebühren Beleihungsgrenze
Beleihungswert Bonität Bürgschaft
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